Datenschutz ade
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Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der deutsche Bundestag das Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) novelliert.

Konnte man bisher der Datenweitergabe der Meldebehörden an Unternehmen widersprechen, so gibt es dieses (Grund-)Recht de facto nicht mehr. Ich kann zwar noch widersprechen, dann darf die Behörde nicht als Adresshändler auftreten und meine Daten verkaufen, aber jedes Unternehmen darf zum Zwecke der „Bestätigung oder Berichtigung“ meine Daten anfordern.

Behörden rücken nun alle Meldedaten an Unternehmen raus. Eigentlich sollte „Werbung und Adresshandel“ ausgeschlossen sein, aber durch das Hintertürchen „Bestätigung oder Berichtigung“ ist eigentlich ein Scheunentor offen. Und der Datenschutz bleibt auf der Strecke.

Der Bundesdatenschutzbeauftrage Schaar wird in der Zeit mit den Worten „Widerstand ist zwecklos“ (Link zum Artikel s.u.).

Das Gesetz hat den Bundestag passiert, muss aber noch durch den Bundesrat. Eine kleine Chance bleibt, sonst muss wahrscheinlich wieder das Bundesverfassungsgericht angerufen werden … Warum macht der Gesetzgeber eigentlich immer wieder Gesetzte, die der Verfassung widersprechen?

Weiterlesen:
Recht ausführlich bei Chip: Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft
oder in der Zeit: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Update:

extrem detailliert und mit den Videos der 57(!) Sekunden im Bundestag: Abgeordnetenwatch

 

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2 Comments

    1. thomas christinck

      Lieber Gast,
      da hat sich der „Blog-Import per RSS“ (der von Xing bereitgestellt wird) leider verschluckt.
      Mir war das auch schon mal aufgefallen. Da habe ich es in Xing gelöscht. Diesmal hab ich es wohl übersehen.
      Vielleicht funktioniert der Import bei Xing ja bald fehlerfrei!

       

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